Standardleistungen die Ihre Kasse trägt
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nicht jede
Untersuchung und nicht jede Therapie erstatten, auch
wenn diese sinnvoll sind. Laut Gesetz dürfen die Kassen
nur die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen
erstatten, wenn diese zweckmäßig, wirtschaftlich und
ausreichend sind und das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten (§12, SGB V).
Die über diese „Basisversorgung“ hinausgehenden
Leistungen, können unabhängig von der gesetzlichen
Krankenversicherung als
Selbstzahlerleistungen (IGeL) in Anspruch genommen
werden.
Neben den üblichen symptombezogenen körperlichen
Untersuchungen, können wir u.a. folgende
Standardleistung im Rahmen der Versorgung durch die
gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen
anbieten:
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